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   ArbG Frankfurt/Main, 25.11.2002 - 1 Ca 6354/02   

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ArbG Frankfurt/Main, 25.11.2002 - 1 Ca 6354/02 (https://dejure.org/2002,58909)
ArbG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 25.11.2002 - 1 Ca 6354/02 (https://dejure.org/2002,58909)
ArbG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 25. November 2002 - 1 Ca 6354/02 (https://dejure.org/2002,58909)
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  • BAG, 17.01.1995 - 3 AZR 399/94

    Abgeltung von Mehrarbeit durch Freizeitausgleich

    Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 25.11.2002 - 1 Ca 6354/02
    Der zur Leistungsbestimmung Berechtigte darf nicht einseitig auf seine Bedürfnisse abstellen; er darf die Belange seines Vertragspartners nicht außer acht lassen (Urteil des BAG vom 17. Januar 1995 - 3 AZR 399/94 - in EZA TVG § 4 Metallindustrie Nr. 99 = NZA 1995, 1000 = DB 1995, 1413 [BAG 17.01.1995 - 3 AZR 399/94] ).
  • BAG, 30.05.1996 - 6 AZR 537/95

    Abmahnung - Ausübung einer Nebentätigkeit ohne Genehmigung

    Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 25.11.2002 - 1 Ca 6354/02
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, der die Kammer folgt, kann der Arbeitnehmer in entsprechender Anwendung der §§ 242, 1004 BGB die Entfernung einer zu Unrecht erteilten Abmahnung aus der Personalakte verlangen (Urteil des BAG v. 30.5.1996 - 6 AZR 537/95 - in EzA Nr. 34 zu § 611 BGB Abmahnung).
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